Betriebliche Altersvorsorge
Seit
Januar 2002 ist jede Firma verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge
anzubieten.
Jeder Arbeitnehmer hat unabhängig von der Höhe seines Gehalts einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Somit muss der Unternehmer ein Vorsorgesystem einrichten. Bei geschickter Wahl kann das Unternehmen mit einer Betriebsrente kräftig Geld sparen. Zur Auswahl stehen fünf unterschiedliche so genannte Durchführungswege.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab, um seine Betriebsrente zu finanzieren. Bei der Gehaltsumwandlung fließt der Policenbeitrag direkt aus dem Bruttogehalt.
- Pensionskasse: Der Beitrag von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fließt an ein externes Versorgungswerk, welches das angesparte Kapital ähnlich einer Lebensversicherung anlegt und dafür eine Mindestverzinsung garantiert.
- Pensionsfonds: Anders als bei der Pensionskasse bietet der Fonds keine Mindestverzinsung. Stattdessen legt er einen höheren Anteil des angesparten Kapitals in Aktien an, was sowohl die Risiken als auch die Renditechancen vergrößert.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber bildet in der Bilanz Rückstellungen für seine Pensionsverpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern.
- Unterstützungskasse: Eines oder mehrere Unternehmen finanzieren das Versorgungswerk, das anders als die Pensionskasse in seiner Anlagepolitik nicht beschränkt ist und nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt.
Lassen Sie sich von uns kompetent und umfassend beraten. Wir können gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung der betrieblichen Altersvorsorge heraussuchen.

Rentenvorsorge
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