Finanzberatung Für Frauen

Die Basis-Rente

Basis RenteIhre Private Altersversorgung mit Steuerspar-Effekt! Der Staat will die private Vorsorge fördern.

Ihre Beiträge zur neuen Basis-Rente werden deshalb mit einem völlig neuartigen Sonderausgabenabzug von jährlich bis zu 20.000 EUR pro steuerpflichtiger Person (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR) gefördert.

Diese immens hohe Förderung baut sich stufenweise auf. In 2005 können bereits 60% der Beiträge abgesetzt werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag bis 2025 jährlich um 2% bzw. max. 400 EUR pro Person. In Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt.

Der Gesetzgeber fördert Ihre private Basis-Rente, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:

  • lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Alter 60
  • Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, vererbt, kapitalisiert oder
    veräußert werden.

Die staatliche Förderung erlaubt Ihnen innerhalb der Basis-Rente zusätzliche
Absicherungen für:

  • den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU-Schutz)
  • die Versorgung von Hinterbliebenen (Hinterbliebenen-Schutz)

So können Sie steuerlich gefördert z.B. bis zu 49% Ihrer Beiträge für die sinnvolle BU-Absicherung verwenden. Dies bietet kein anderes Produkt!

Über die Varianten der Basis-Rente informiert Sie eine unserer Beraterinnen gern verständlich und individuell.