Private Krankenversicherung
Das
Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der
gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über
den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Vorab ein wichtiges Plus der
privaten Krankenversicherung: die bevorzugte Behandlung durch
niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – schließlich erstatten
Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel deutlich höhere
Sätze als die gesetzlichen Kassen.
Grundsätzlich gilt, ihre Krankheitskosten privat absichern können:
- Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 48.600 Euro (entspricht 4.050 Euro monatlich)
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der
Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber –
bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.
Auch für Ihre Kinder kann der Arbeitgeberzuschuss angerechnet werden. Eine private Krankenversicherung kann günstiger sein, als oft angenommen. Wir beraten Sie gern!
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