Finanzberatung Für Frauen

Private Krankenversicherung

KrankenvolltarifDas Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Vorab ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel deutlich höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Grundsätzlich gilt, ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 48.600 Euro (entspricht 4.050 Euro monatlich)
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.

Auch für Ihre Kinder kann der Arbeitgeberzuschuss angerechnet werden. Eine private Krankenversicherung kann günstiger sein, als oft angenommen. Wir beraten Sie gern!

Weitere Informationen zu den privaten Krankenversicherungen...