Private Krankenversicherung - Details
Als
Privatpatient genießen Sie – je nach gewähltem Tarif – viele weitere
Vorteile:
Ambulante Leistungen:
- freie Arztwahl
- wenig Wartezeiten durch Terminvereinbarung
- jederzeit Arztwechsel auch ohne Überweisung
- neueste – auch alternative oder sehr teure – Behandlungsmethoden und Medikamente
- freie Verschreibung aller Arzneimittel
- Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln
- freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
- Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Brillengläser
- Kostenerstattung für Brillengestelle zwischen 100 und 250 Euro
- Kostenerstattung für harte oder weiche gasdurchlässige Linsen
- Europa- oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
Stationäre Leistungen:
- freie Wahl des Krankenhauses
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld
- kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten
- Europa- oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
Zahnärztliche Leistungen:
- freie Wahl des Zahnarztes
- Kostenerstattung für Zahnbehandlung bis zu 100% - auch Inlays werden erstattet
- Kostenerstattung für Zahnersatz bis zu 100%. Auch Implantate und aufwendiger Zahnersatz werden bezahlt
- Kostenerstattung für Kieferorthopädie bis zu 100%
- Europa- oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
Lohnfortzahlung:
Leistung entsprechend dem vereinbarten Satz der
Krankentagegeldversicherung, bis zum vollen Nettoeinkommen
Pflegeversicherung:
Leistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der
Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber –
bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung Ihrer
Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin
zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit – können Sie als
Arbeitnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren. Die
Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige
Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist
gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes Einkommen nicht
verzichten müssen.
Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt werden
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können Sie sich unabhängig
von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene
Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen
weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb für Sie
besonders wichtig. Sparen Sie durch Vereinbarung von so genannten
Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten Tagen einer Erkrankung
leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die Zahlung setzt nach
einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag ein, der sich stufenweise
erhöht – erst nach einigen Wochen ist das endgültige Niveau erreicht. Die
Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich
günstiger als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe
des Kranketagegelds können Sie individuell vereinbaren und Ihren
persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst
sinnvolle Alternative
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr
(Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der
Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art der
Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert
werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die
einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten
übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.
