Finanzberatung Für Frauen

Vermögensbildende Versicherung - Details

Höchstgrenze
Die Höchstgrenze für die Anlage von VL ist identisch mit den Höchstgrenzen für die auf die Anlageform gültigen Arbeitnehmersparzulagen. Im Falle eines Bausparvertrages sind dies 470,- Euro im Jahr und bei Investmentfondssparen 400,- Euro im Jahr.

So hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage

Anlageform

Förderhöchst-betrag

Sparzulage pro Jahr

Bausparen 470,00 EUR (9%) 42,30 EUR
Investmentsparen 400,00 EUR (18%) 72,00 EUR
Gesamtförderung 870,00 EUR 114,30 EUR

Nach Ablauf der Festlegungsfrist (7 Jahre) wird die beim Finanzamt gespeicherte Sparzulage automatisch auf den Bausparvertrag überwiesen. Wird die Sparzulage nach Ablauf der Bindungsfrist gewährt, erfolgt die Auszahlung direkt an den Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen müssen direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden. Eigene Einzahlungen sind nicht sparzulagenberechtigt. Vermögenswirksame Leistungen können auch auf den Vertrag des Ehepartners eingezahlt werden.

Wohnungsbauprämie
Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen können auf den Bausparvertrag eigene Sparleistungen eingezahlt werden. Für Einzahlungen bis jährlich 512 EUR bei allein Stehenden und 1.024 EUR bei Verheirateten gibt es 8,8 % Wohnungsbauprämie, also 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR. Zu den prämienbegünstigten Sparleistungen. Prämienberechtig sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren. Die Prämiengewährung setzt eine Sparleistung von mindestens 50 EUR jährlich voraus. Prämienberechtigt sind auch die Abschlussgebühr und die gutgeschriebenen Zinsen. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich auf Antrag des Begünstigten festgesetzt und „gespeichert“. Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist (7 Jahre) oder nach der Zuteilung wird die aufgelaufene Prämie in einer Summe dem Bausparkonto gutgeschrieben. Nach Ablauf der Bindungsfrist werden weitere Wohnungsbauprämien jährlich direkt auf das Bausparkonto gutgeschrieben

Wer wird gefördert?
Die staatliche Förderung ist Einkommensabhängig. Ledige erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 EUR, Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 EUR. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so dass Ihre Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann:

Bausparförderung im Überblick
Bausparförderung im Überblick

Optimal: Aktienfondssparen und Bausparen kombinieren
Das Bausparen und das Beteiligungssparen kann man nebeneinander nutzen und so die staatliche Förderung zweimal in Anspruch nehmen. Bei Verheirateten kann jeder Ehepartner die Arbeitnehmer-Sparzulage für VL bis zu 888 Euro pro Jahr erhalten. Für Beiträge zu einem Bausparvertrag kann man neben der Arbeitnehmer-Sparzulage zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn man weitere Beträge auf den Bausparvertrag einzahlt.

Tipp: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktienfondssparplan wählen, da dort die Förderung 81,60 EUR beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (48 EUR)!