Vermögensbildende Versicherung - Details
Höchstgrenze
Die Höchstgrenze für die Anlage von VL ist identisch mit den
Höchstgrenzen für die auf die Anlageform gültigen Arbeitnehmersparzulagen.
Im Falle eines Bausparvertrages sind dies 470,- Euro im Jahr und bei
Investmentfondssparen 400,- Euro im Jahr.
So hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage
| Anlageform |
Förderhöchst-betrag |
Sparzulage pro Jahr |
| Bausparen | 470,00 EUR | (9%) 42,30 EUR |
| Investmentsparen | 400,00 EUR | (18%) 72,00 EUR |
| Gesamtförderung | 870,00 EUR | 114,30 EUR |
Nach Ablauf der Festlegungsfrist (7 Jahre) wird die beim Finanzamt gespeicherte Sparzulage automatisch auf den Bausparvertrag überwiesen. Wird die Sparzulage nach Ablauf der Bindungsfrist gewährt, erfolgt die Auszahlung direkt an den Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen müssen direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden. Eigene Einzahlungen sind nicht sparzulagenberechtigt. Vermögenswirksame Leistungen können auch auf den Vertrag des Ehepartners eingezahlt werden.
Wohnungsbauprämie
Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen können auf den
Bausparvertrag eigene Sparleistungen eingezahlt werden. Für Einzahlungen bis
jährlich 512 EUR bei allein Stehenden und 1.024
EUR bei Verheirateten gibt es 8,8 % Wohnungsbauprämie,
also 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR.
Zu den prämienbegünstigten Sparleistungen. Prämienberechtig sind alle
natürlichen Personen ab 16 Jahren. Die Prämiengewährung setzt eine
Sparleistung von mindestens 50 EUR jährlich voraus.
Prämienberechtigt sind auch die Abschlussgebühr und die gutgeschriebenen
Zinsen. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich auf Antrag des Begünstigten
festgesetzt und „gespeichert“. Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist (7
Jahre) oder nach der Zuteilung wird die aufgelaufene Prämie in einer Summe
dem Bausparkonto gutgeschrieben. Nach Ablauf der Bindungsfrist werden
weitere Wohnungsbauprämien jährlich direkt auf das Bausparkonto
gutgeschrieben
Wer wird gefördert?
Die staatliche Förderung ist Einkommensabhängig. Ledige erhalten die
Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 EUR,
Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 EUR.
Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde
Einkommen, so dass Ihre Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann:
Bausparförderung im Überblick

Optimal: Aktienfondssparen und Bausparen kombinieren
Das Bausparen und das Beteiligungssparen kann man nebeneinander nutzen
und so die staatliche Förderung zweimal in Anspruch nehmen. Bei
Verheirateten kann jeder Ehepartner die Arbeitnehmer-Sparzulage für VL bis
zu 888 Euro pro Jahr erhalten. Für Beiträge zu einem Bausparvertrag kann man
neben der Arbeitnehmer-Sparzulage zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten,
wenn man weitere Beträge auf den Bausparvertrag einzahlt.
Tipp: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktienfondssparplan wählen, da dort die Förderung 81,60 EUR beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (48 EUR)!
